Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1982 - II ZB 2/82   

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https://dejure.org/1982,2268
BGH, 29.03.1982 - II ZB 2/82 (https://dejure.org/1982,2268)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1982 - II ZB 2/82 (https://dejure.org/1982,2268)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1982 - II ZB 2/82 (https://dejure.org/1982,2268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist - Übersendungsauftrag - Berufungsanwalt - Zustellungsdatum - Klageabweisendes Urteil - Überwachungspflicht - Verhinderung der Einhaltung der Berufungsfrist - Verschulden bei der Büroorganisation eines Rechtsanwalts

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 519 b

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 655
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1952 - IV ZB 48/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1982 - II ZB 2/82
    Er mußte lediglich das Urteil des Landgerichts unter Mitteilung des Zustellungsdatums vom Korrespondenzanwalt in München übersenden (vgl. BGH, Beschl. v. 2.7.52 - IV ZB 48/52, LM ZPO § 233 Nr. 20).
  • BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85

    Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist

    In diesem Fall entfällt beim erstinstanzlichen Anwalt die Kontrolle der Mandatsübernahme; er ist lediglich verpflichtet, dem zweitinstanzlichen Anwalt das erstinstanzliche Urteil unter Angabe des Zustellungsdatums zu übermitteln (BGH-Beschluß vom 29. März 1982 II ZB 2/82, VersR 1982, 655).

    Es lassen sich nämlich keine Gründe dafür anführen, an die Pflichten des Steuerberaters höhere Anforderungen zu stellen als an den erstinstanzlichen Anwalt in vergleichbarer Situation (vgl. BGH-Beschluß in VersR 1982, 655).

  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Bei ordnungsgemäßer Büroorganisation kann er sich vielmehr grundsätzlich darauf verlassen, daß der erteilte Auftrag den Rechtsmittelanwalt rechtzeitig erreicht (vgl. Sen. Beschl. v. 29. März 1982 - II ZB 2/82, VersR 1982, 655).
  • BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87

    Sorgfaltspflicht des beauftragten Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung

    Vergeblich beruft sich die Beklagte zur Begründung ihres Wiedereinsetzungsgesuchs auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1982 - II ZB 2/82 - VersR 1982, 655.

    Diese Fragen waren in der Sache II ZB 2/82 bereits geklärt; die Beteiligten hatten schon vor Erlaß des landgerichtlichen Urteils abgesprochen, daß der zweitinstanzliche Rechtsanwalt nach Übersendung eines klageabweisenden Urteils Berufung einlegen sollte.

  • BFH, 07.12.1995 - III R 12/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bestimmung der von einem Steuerberater

    Die Nachfragepflicht entfällt folglich, wenn die Bereitschaft, das Mandat zu übernehmen, den Umständen nach zweifelsfrei ist (BGH-Beschluß vom 19. September 1994 II ZB 7/94, NJW 1994, 3101 m. w. N.) oder wenn der neue Bevollmächtigte die Übernahme des Mandats bereits vor der Auftragserteilung verbindlich zugesagt hat (BGH-Beschluß vom 29. März 1982 II ZB 2/82, VersR 1982, 655).
  • BFH, 11.03.1988 - V R 49/86

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

    In diesem Fall genügt es, daß der Steuerberater das Schreiben rechtzeitig zur Post gibt; eine Nachfragepflicht in bezug auf den Postzugang beim beauftragten Prozeßbevollmächtigten besteht nicht (Urteil in BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547, unter 3 c der Urteilsgründe; siehe auch BGH-Beschluß vom 29. März 1982 II ZB 2/82, Versicherungsrecht - VersR - 1982, 655; zur Sorgfaltspflicht bei der Ermittlung und Weitergabe der Angaben über das Zustellungsdatum vgl. im übrigen BGH-Beschluß in NJW 1985, 1709, AnwBl 1985, 519).
  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 52/88

    Vergewisserung über die Übernahme des Mandats nach der Absendung des

    Die in VersR 1982, 655 veröffentlichte Entscheidung des II. Zivilsenats vom 29. März 1982 (II ZB 2/82) steht nicht entgegen.
  • BGH, 20.10.1982 - IVa ZB 9/82

    Schuldhafte Fristversäumung durch telefonische Beauftragung eines Anwaltes mit

    Nicht vergleichbar ist hingegen der vom II. Zivilsenat durch Beschluß vom 29. März 1982 entschiedene besondere Fall (II ZB 2/82 - VersR 1982, 655), weil in jenem Fall von vornherein verabredet war, daß bei einer Klageabweisung ein bestimmter Anwalt Berufung einlegen und ihm dafür die Akten übersandt werden sollten.
  • BGH, 13.10.1988 - V ZB 18/88

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich der Überwachung eines mit der

    Die von der Klägerin angezogene Entscheidung vom 29. März 1982, II ZB 2/82, VersR 1982, 655 betrifft einen anderen Fall, in dem der Berufungsanwalt schon beauftragt war und der Rechtsanwalt erster Instanz nur noch die Pflicht hatte, diesem die nötigen Unterlagen zu übersenden.
  • LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im

    Demgegenüber hat der BGH in der Entscheidung VersR 1982, 655 ausgeführt, der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte, dem es obliege, ein ergangenes Urteil unter Mitteilung des Zustellungsdatums einem anderen Rechtsanwalt zu übersenden, mit dem die Berufungseinlegung bereits abgesprochen wurde, sei nicht verpflichtet, den Eingang der übersandten Mitteilung zu überwachen.
  • OLG Frankfurt, 19.02.1988 - 4 UF 310/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufung; Verzögerungen bei der Post

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgt bei Verzögerungen des Eingangs eines Auftragsschreibens zur Berufungseinlegung durch die Post nicht, wenn sich der Rechtsanwalt nicht über den rechtzeitigen Empfang vergewissert hat (gegen BGH VersR 78, 1162; 82, 655; vgl. auch BVerfG NJW 76, 513).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.12.1981 - 3 U 111/81   

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https://dejure.org/1981,4919
OLG Celle, 16.12.1981 - 3 U 111/81 (https://dejure.org/1981,4919)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.1981 - 3 U 111/81 (https://dejure.org/1981,4919)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 3 U 111/81 (https://dejure.org/1981,4919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch aufgrund Verstoß gegen die guten Sitten; Anwendung des § 826 BGB ( bürgerliches Gesetzbuch ) im Falle eines Beharrens auf einer formal richtigen aber inhaltlich evident unrichtigen Rechtsstellung; Voraussetzungen der Anwendung des § 826 BGB ( ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aufgrund Verstoß gegen die guten Sitten; Anwendung des § 826 BGB ( bürgerliches Gesetzbuch ) im Falle eines Beharrens auf einer formal richtigen aber inhaltlich evident unrichtigen Rechtsstellung; Voraussetzungen der Anwendung des § 826 BGB ( ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 826; ZPO § 322 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 408
  • VersR 1982, 655
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mosbach, 25.11.1980 - 2 O 61/80
    Auszug aus OLG Celle, 16.12.1981 - 3 U 111/81
    Das Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bückeburg vom 11. Juli 1980 (2 O 61/80) ist evident unrichtig.

    Es ist in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auch nicht mehr aufrechterhalten worden, nachdem die Ablichtung der Durchschrift der Rechnung über 5.397,84 DM vom 25. Juni 1979 erörtert worden ist, die sich in der Beiakte 2 O 61/80 LG Bückeburg befindet (Bl. 48 BA).

  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.1981 - 3 U 111/81
    Diese Vorschrift ist immer dann anzuwenden, wenn die an sich berechtigte Ausübung eines Rechtes im Einzelfall gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" (RGZ 48, 114), gegen die "herrschende Rechts- und Sozialmoral" (Larenz) verstößt und sich damit als ein sittenwidriger Mißbrauch der formalen Rechtsstellung darstellt (Palandt/Thomas, BGB 40. Aufl., § 826 Anm. 1).
  • LG Bamberg, 20.05.2010 - 2 O 305/09

    Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung: Vollstreckung aus

    In der Rechtssprechung ist bereits mehrfach entschieden worden, dass bei einem unrichtigen Urteil, dass auf dem Versehen beider Parteien beruht, dem Gericht eine bereits erfolgte Zahlung mitzuteilen, eine Korrektur über § 826 BGB geboten ist (OLG Celle MDR 1982, 408; LG Hannover NJW 1979, 221, 222).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 3 UF 186/95

    Sittenwidrigkeit der Vollstreckung aus einem erschlichenen Unterhaltstitel

    So wurde vielmehr als die Sittenwidrigkeit einer Vollstreckung begründender Umstand angesehen, dass die begünstigte Partei aus einem Anerkenntnisurteil vollstreckte, bei dem beide Parteien übersehen hatten, dass die Klageforderung bereits per Scheck beglichen war (OLG Celle in MDR 1982, 408).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 166/14
    Das gilt auch für den Fall eines auf dem Anerkenntnis des Beklagten beruhenden Anerkenntnisurteils (vgl Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 13. Juli 1983 - IVb ZR 2/82 - juris; Oberlandesgericht (OLG) Celle, Urteil vom 16. Dezember 1981 - 3 U 111/81 - juris - MDR 1982, 408; so wohl auch BSG SozR 4-1500 § 101 Nr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.07.1981 - 5 U 71/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4031
OLG Bamberg, 14.07.1981 - 5 U 71/81 (https://dejure.org/1981,4031)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.07.1981 - 5 U 71/81 (https://dejure.org/1981,4031)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 5 U 71/81 (https://dejure.org/1981,4031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur eines Beherbungsvertrags; Sorgfaltspflichten eines Gastwirts gegenüber dem KFZ seiner Gäste; Rügeloses Verhandeln zur Hauptsache

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 701; BGB § 535 ff.; BGB § 688 ff.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 655
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1974 - VIII ZR 187/73

    Haftung für auf dem Hotelparkplatz abgestellte Gästefahrzeuge

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.1981 - 5 U 71/81
    In diesen Fällen handelt es sich - ob mit oder ohne Berechnung eines Sonderentgeltes - nicht um eine bloße Gefälligkeit, sondern um eine echte Vertragspflicht als Teil des Beherbergungsvertrages (BGHZ 63, 333 [BGH 18.12.1974 - VIII ZR 187/73]).
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ZR 108/63

    Verwahrungspflichten eines Gastwirts im Rahmen eines Beherbergungsvertrags -

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.1981 - 5 U 71/81
    Im Rahmen eines solchen Vertrages können den Gastwirt auch Verwahrungspflichten treffen, insbesondere dann, wenn er dem Gast auf dessen Wunsch eine Garage oder eine sonstige Abstellfläche für sein Kraftfahrzeug zur Verfügung stellt (BGH NJW 65, 1709).
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Rechtsprechung
   KG, 09.11.1981 - 8 U 655/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5503
KG, 09.11.1981 - 8 U 655/81 (https://dejure.org/1981,5503)
KG, Entscheidung vom 09.11.1981 - 8 U 655/81 (https://dejure.org/1981,5503)
KG, Entscheidung vom 09. November 1981 - 8 U 655/81 (https://dejure.org/1981,5503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 317
  • VersR 1982, 655
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